Die Prüfungsordnungen sind eine Wissenschaft für sich. Um für etwas Durchblick zu sorgen,
entsteht hier nach und nach eine kleine FAQ. Aber Achtung: Wir können natürlich keine Garantie für diese Informationen abgeben! Bitte beachtet auch, dass sie die Prüfungsordnung im Lauf der Jahre immer wieder geändert hat.

Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

In welcher Prüfungsordnung du eingeschrieben bist, findest du auf Alma. Dort wählt ihr „Mein Studium“ aus, dann „Studienservice“. Hier könnt ihr sie nun einsehen, z.B. „Bachelor Informatik (H-2015-1)“ für den BSc Informatik in der Prüfungsordnung der Version aus dem Jahr 2015.
Die eigentliche Prüfungsordnung findest du auf der Seite der Uni: Prüfungsordnung.

Es gibt eine neue Prüfungsordnung. Lohnt sich der Wechsel?

Dies erklären wir hier ausführlich: Wechsel der Prüfungsordnung

Hilfe, ich bin durch eine Prüfung gefallen!

Halb so wild, ihr habt ja noch die Nachholklausur. Wenn ihr die besteht ist alles super, wenn nicht, heißt das auch nicht in jedem Fall dass ihr jetzt ein Problem habt. Genaueres gibt es bei der Studienberatung, welche euch gerne weiterhelfen wenn ihr Probleme mit dem Studium habt.

Was ist die Orientierungsprüfung?

Die Orientierungsprüfung ist keine eigenständige Prüfung, sondern setzt sich aus mehreren Modulen/Klausuren zusammen. Welche Module die Orientierungsprüfung bilden hängt von deinem Studiengang ab und steht in deiner Prüfungsordnung.
Du musst die Module der Orientierungsprüfung bis zum Abschluss des 3ten Semesters bestanden haben, ansonsten darfst du nicht weiter studieren.
Weitere Infos findest du unter „Orientierungsprüfung“ oder „Fristen für Prüfungen im Studiengang“ in deiner PO (Besonderer Teil)

Ich will im Ausland studieren, was ist bezüglich der Anerkennung von Prüfungsleistungen zu beachten?

Genauere Informationen erhaltet ihr im akademischen Auslandsamt, außerdem ist es sinnvoll sich vorab mit den jeweiligen fachbezogenen Professoren zu unterhalten. Beispiel: Ihr wollte theoretische Informatik im Auslandssemester machen, sprecht mit Prof. Lange ob er Euch diesen Schein im Anschluss auch normalerweise anerkennen würde. Prinzipiell seid ihr dazu nicht verpflichtet, aber wenn ihr das vorab klärt gibt es im Nachhinein keine unter Umständen üblen Überraschungen. Auch Dinge wie die Umrechung von dortigen Credits in Leistungspunkte (LP) können vom Auslandsamt bzw. den jeweiligen
Professoren bei uns beantwortet werden. Ebenfalls Informationen könnt ihr bei der Studienberatung erhalten.

Wer sitzt im Prüfungsausschuss?

Alle Professoren sind Mitglied und haben Stimmrecht. Die Studienberater sowie ein studentischer Vertreter haben Rederecht („beratende Stimme“). Wer für Euren jeweiligen Ausschuss gerade den Vorsitz führt, könnt ihr aktuell dieser Liste entnehmen.

Ich habe einen kritischen Antrag – wer kann mir da helfen?

Dafür ist der studentische Vertreter im Prüfungsausschuss da. Er kann euch beraten und euer Anliegen im Ausschuss untermauern. Keine Sorge, er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Du erreichst die aktuellen studentischen Mitglieder über die Fachschaft. Dort kannst du nach den Vertretern fragen und dann auch privat mit ihnen komunizieren.

Ich muss etwas beantragen, wann tagt der Prüfungsausschuss?

Üblicherweise zwei Mal im Semester: Im ersten Monat nach Beginn der Vorlesungszeit und etwa einen Monat vor Ende der Vorlesungszeit. Denkt daran, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die beteiligten Sekretariate teilweise recht lange für die Bearbeitung brauchen und die Vorbereitung der Sitzung offenbar recht früh erfolgt (zwei Wochen vorher sollte es schon sein). Achtet außerdem darauf, dass ihr notwendige Informationen beilegt:

  • Um welche Veranstaltung geht es? Wer ist verantwortlich?
  • Eure Matrikelnummer und euren Namen (ja es gibt tatsächlich Anträge
    die ohne Namen gestellt werden…)
  • Wann habt ihr die Veranstaltung gehört?
  • Wie / wofür soll sie anerkannt werden?

Ich will meine Bachelor/Masterarbeit auf englisch verfassen, geht das?

Ja. andere Sprachen müssten beim Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden. Allerdings wurden
bisher keine anderen Sprachen akzeptiert.

Wie lange kann ich an meiner Bachelorarbeit/Masterarbeit schreiben?

Das lässt sich in der jeweiligen Studienordnung nachschlagen. Üblich sind 4 Monate für die Bachelorarbeit, 6 Monate für die Masterarbeit.